Zum Inhalt springen

Nahmobilität

Durchgängig sichtbare Radroute in der Hauptstraße

Im Rahmen des Nahmobilitäts-Checks wurde die Hauptstraße in Eschborn zur Förderung des Radverkehrs in die Netzkonzeption aufgenommen. Ziel ist es, die Straße als durchgängige Radroute zu etablieren. Der Nahmobilitätsplan wurde 2022 beschlossen und enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur.

Nahmobilitäts-Check: Stadt Eschborn

Der Nahmobilitäts-Check für die Stadt Eschborn erarbeitet gemeinsam mit den Aktueren vor Ort Maßnahmen, die die sichere Erreichbarkeit der Gewerbegebiete sowie der Wohn- und Mischgebiete für den Fuß- und Radverkehr stärken.

Radverkehrskonzept: Stadt Griesheim

Erstellen eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Griesheim zur Förderung des Fahrrades als Alltagsradverkehrsmittel. Das Konzept trifft als Rahmenplan Aussagen über bauliche, betriebliche, verkehrsrechtliche und -lenkende Maßnahmen sowie ergänzt durch flankierende Maßnahmen aus den Bereichen Kommunikation, Organisation und Kooperation. Dabei stehen insbesondere die Aspekte der Verkehrssicherheit und der Attraktivität durch direkte Erreichbarkeit der Ziele für den Radverkehr im Vordergrund

Landesradverkehrsnetzes Sachsen-Anhalt (LRVN 2020)

olitischen Zielrichtung im Rahmen der Neuaufstellung des Landesradverkehrsplans 2030 deutlich stärker auf den Alltagsradverkehr (v.a. Schüler- und Berufspendelverkehre) fokussiert werden. Im Ergebnis des Projektes stehen die Konzeption eines durchgehenden landesweiten Netzes in GIS und die Ableitung des Handlungsbedarfs für die Umsetzung dieses Netzes.

Mobilitätskonzept Stadt Rodgau Teil 1: Bestandsanalyse

Die Stadt Rodgau will ein integriertes Mobilitätskonzept erstellen lassen. In der 1. Stufe gilt es als Grundlage für die weitere Bearbeitung eine umfassende Bestandserhebung für alle Verkehrsarten durchzuführen sowie ein Verkehrsmodell zu erstellen. Die Bestandsanalyse für die Hauptnetze des Fuß- und Radverkehrs erfolgt durch Mobilitätslösung. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem ZIV.